Union du Personnel des Finances en Europe                                            
                                                        Union of Finance Personnel in Europe
                                                        L’Unione del personale delle finanze in Europa    
 

 

 

Resolution

(Beschluss des UFE-Zollausschusses vom 6. September 2000)

Beschlossen auf der UFE-Komiteesitzung den 7. September 2000 in Brüssel

Die Zollverwaltungen in Europa

Zehntausende Zöllnerinnen und Zöllner in den Zollverwaltungen der Europäischen Union und in anderen Ländern Europas stehen Tag für Tag im zöllnerischen Arbeitsprozess. Und sie gewährleisten so in allen Ländern der Europäischen Union

- Einnahmen für die nationalen Haushalte durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchsteuern,

- Einnahmen für den Haushalt der Europäischen Union durch die Erhebung von Einfuhrzöllen und Abschöpfungen (die einzigen Einnahmen, bei denen die EU nicht auf Zuwendungen der Mitgliedsländer angewiesen ist),

- die gezielte Subventionierung der europäischen Landwirtschaft durch Agrarunterstützungen in Form von Ausfuhrerstattung von Marktordnungswaren aus der Europäischen Union bzw. Erhebung von Abschöpfungen bei Einfuhren aus Drittländern,

- die Überwachung des Warenverkehrs durch Überprüfung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und -lizenzen,

- den Kampf gegen die grenzüberschreitende Drogenkriminalität durch Überwachung an den Grenzen und Ermittlungen im Binnenland,

- Die Überwachung der Grenzgebiete der Gemeinschaft – ein Bereich der im übrigen entwickelt und verbessert werden kann durch Organisierung einer permanenten Struktur für die Überwachung der Seegrenzen und durch eine Umordnung von veranschlagten und faktischen Mitteln für die Überwachung von empfindlichen Randgebieten (betreffend Drogen) sowie Gibraltar – Marokko, die Acoren – Die Kanarischen Inseln und Syrien – Libanon,

- die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Missachtung europäischer und nationaler Verbote und Beschränkungen, von der Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften über Maßnahmen gegen die wachsende Markenpiraterie bis hin zur Überwachung der Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zum Schutz bedrohter Arten in aller Welt und schließlich

- die Bekämpfung jeder Form der Zollkriminalität, der Hinterziehung von Abgaben oder des Subventionsbetruges.

Damit leisten die Zollverwaltungen in Europa, die weitestgehend Träger und Anwender europäischen Rechtes sind, unverzichtbare Aufgaben zur Wahrung der Steuergerechtigkeit, zur Bekämpfung der Kriminalität, tragen zur Lösung von sozialen und gesundheitlichen Aufgaben bei, zur Gleichheit der europäischen und internationalen Wettbewerbsbedingungen („Standort Europa") und für den Verbraucherschutz. Es ist Funktion und Chance der Zollverwaltungen in Europa, Tag für Tag dazu beizutragen, dass die Wirtschaftsbeteiligten und die Bürgerinnen und Bürger Europa nicht als Belastung, sondern als Schutz und Entwicklungschance begreifen.

Es ist Aufgabe der Zollverwaltungen in Europa, bei der Anwendung europäischen Zoll- und Marktordnungsrechtes, bei der Erhebung der Haushaltseinnahmen für EU und ihre Mitgliedsstaaten transparent und auf hohem einheitlichen Niveau vorzugehen. Dabei befinden sie sich im Spannungsfeld nationaler, europäischer und internationaler Kompetenzen.

Es ist eine Tatsache, dass die Zollverwaltungen in Europa mit dem Anspruch leben müssen, dass sie - jede für sich - optimal funktionieren sollen. Und dies, obgleich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einerseits immer mehr Personal abbauen, auch und gerade in ihren eigenen Finanz- und Steuerverwaltungen, und andererseits die Regelungsdichte durch zu beachtende globale, europäische und nationale Normen immer dichter und fast unhandhabbar wird. Die Zollverwaltungen Europas befinden sich in einem untereinander unabgestimmten permanenten Umbruch. Und dennoch arbeiten sie - jede für sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln – und zwar erfolgreich.

Für die Union des Finanzpersonals in Europa, die Zollbeamtinnen und Zollbeamte aus nahezu allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union organisiert, aber auch aus Staaten, die (noch) nicht der Europäischen Union angehören, ihr aber gleichwohl nahe stehen und vergleichbares Recht anzuwenden haben, gilt es als herausragendes Ziel, die Arbeit der nationalen Zollverwaltungen in Europa besser aufeinander abzustimmen, eine uneinheitliche Rechtsanwendung gleicher Rechtsnormen überall in Europa zu beseitigen, die den unlauteren Wettbewerb im Wirtschaftsleben der einzelnen Länder und einen regelrechten Wettbewerb der nationalen Zollverwaltungen untereinander hindern.

Das Ziel der Union des Finanzpersonals in Europa sind harmonisiert funktionierende Zollverwaltungen in Europa, mittelfristig die Schaffung einer Europäischen Zollverwaltung. Nur so können einheitliche Rahmenbedingungen für gerechten und geregelten europäischen Wettbewerb in der Welt entstehen. Nur so können Steuergerechtigkeit und innere Sicherheit auf Dauer gewährleistet werden - für Europa und seine Bürger!

Die in der Union des Finanzpersonals in Europa organisierten Zöllnerinnen und Zöllner setzen alles auf die europäische Karte. Sie wollen die europäischen Entwicklungen nicht behindern, nicht zurückschrauben, sondern fördern. Ein auch in den Köpfen und Herzen der Menschen einheitliches Europa erfordert einheitlich funktionierende Zollverwaltungen. Schon der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlamentes zu Unregelmäßigkeiten im gemeinsamen und gemeinschaftlichen Versandverfahren hat die Forderung erhoben, dass die europäischen Zollverwaltungen funktionieren müssen wie „ein Dienst". Was also liegt näher, als vor dem Hintergrund einheitlichen Rechts oder harmonisierter Rechtsgebiete einen europäischen Zolldienst zu installieren?

Die Union des Finanzpersonals in Europa wird die Arbeit des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlamentes bei allen Initiativen unterstützen, die die Zollverwaltungen in Europa einander näher bringen. Bis zum erreichen eines einheitlichen Zolldienstes ist es ein langer Weg - es ist aber Aufgabe der Politik in Europa, diesen Weg zu weisen. Er wäre im Interesse aller Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union: Denn keine Körperschaft kann auf Einnahmen, Steuergerechtigkeit und innere Sicherheit verzichten.

Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Zolldienst, zumindest aber zu einheitlich funktionierenden europäischen Zollverwaltungen sind aus Sicht der Union des Finanzpersonals in Europa zahlreiche Einzelmaßnahmen notwendig, die nachstehend umrissen werden.

1. Die Arbeit der nationalen Zollbehörden der EU-Mitgliedsländer und deren Kooperation mit den übrigen Staaten Europas muss koordiniert werden, damit nach innen wie nach außen mit einheitlichen Maßstäben Rechtsanwendung erfolgt. Dazu bedarf es

· einer Europäischen Zollbehörde, die die Arbeit der nationalen Zollbehörden koordiniert, sich an der europäischen Normengebung durch Rat und Kommission beteiligt und vor allem auf einheitliche Rechtsanwendung, einheitliche Rechtsmaßstäbe und einheitliche Qualität zöllnerischen Handelns in den Mitgliedsstaaten achtet; dazu zählt im Übrigen auch die Aufsicht darüber, dass das zur Aufgabenerfüllung notwendige Personal vorgehalten wird,

· eines Europäischen Zollfahndungsamtes, das in Abstimmung mit der Europäischen Zollbehörde und den nationalen Zollfahndungsbehörden die Bekämpfung der Hinterziehung von Einnahmen, des Subventionsbetruges und des grenzüberschreitenden Handels verbotener Gegenstände und Waren koordiniert und mittelfristig mit eigener Zuständigkeit in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit den Befugnissen der nationalen Zollbehörden ermittelt.

2. Eine einheitliche Qualität zöllnerischen Handelns setzt eine Harmonisierung der beruflichen Aus- und Fortbildung der Zöllnerinnen und Zöllner Europas voraus, und dies auf dem höchsten Niveau. Deshalb fordert die Union des Finanzpersonals in Europa

- die Abstimmung der Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Zöllner in Europa zwischen den Zollverwaltungen in Europa mit dem Ziel

- der Schaffung einer Europäischen Zollakademie, die sowohl koordinierend als auch tatsächlich ausbildend eingesetzt wird; dazu muss jetzt zwingend in allen Mitgliedsstaaten ein erster Schritt erfolgen;

- Gemeinsame Ausbildungsaktivitäten für diejenigen Lehrer, die in den nationalen Zollbehörden lehren, und

- die Verstärkung des Austausches von Zöllnerinnen und Zöllnern verschiedener Mitgliedsstaaten untereinander zur Gewinnung von Erkenntnissen über andere Zollverwaltungen und zur Verstärkung des persönlichen Kontaktes der Zöllner; dies setzt jedoch voraus

- die Verstärkung der fachbezogenen fremdsprachlichen Ausbildung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

3. Neben der Harmonisierung der Berufsbildung ist es zwingend notwendig, auch das Verwaltungshandeln zu harmonisieren. Neben einheitlichen Rechtsvorschriften und einheitlicher Bildung setzt dies zwingend die Abstimmung über die Kompatibilität rechtlicher und tatsächlicher Vorgänge voraus. Die Union des Finanzpersonals in Europa erwartet die Vernetzung der europäischen Zolldienststellen, um Abgaben in zutreffender Höhe festzusetzen, Hinterziehungen zu verhindern und dem Schmuggel wirksam entgegen zu treten. In einem ersten Schritt muss das Versandverfahren vollständig elektronisch nachprüfbar durchgeführt werden.

4. Die Zöllnerinnen und Zöllner Europas nehmen ihre Aufgaben mit unterschiedlich weit gehenden Befugnissen wahr. Um wirksam Einnahmen zu gewährleisten und der Kriminalität entgegen zu wirken, bedarf es mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteter Zollverwaltungen im Zollbereich. Zöllnerinnen und Zöllner in Europa sollten einheitlich mit dem Status von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaften und entsprechend weit gehenden Befugnissen auftreten können. Die Erfahrung zeigt, dass Kriminelle sich nicht nur in einem von ihnen verletzten Rechtsgebiet bewegen. Zöllnerinnen und Zöllner kommen mit Kriminalität aller Facetten in Berührung. Wer Kriminalität bekämpfen will, muss die Zollverwaltungen auch mit den dazu notwendigen Kompetenzen ausstatten.

5. Zöllnerinnen und Zöllner in Europa nehmen bei der Erhebung von Einnahmen und der Kriminalitätsbekämpfung rein hoheitliche Aufgaben war. Wer diese Staatsaufgaben erhalten will, muss sie im Bereich der öffentlichen Zollverwaltungen belassen. Die Union des Finanzpersonals in Europa verwahrt sich gegen Privatisierungstendenzen für Zollaufgaben in einzelnen Mitgliedsstaaten, denn diese gefährden innere Sicherheit und gerechte Steuererhebung.

6. Die Zollverwaltungen in Europa stehen bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität und der häufig damit zusammenhängenden Geldwäsche in der ersten Reihe. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Betäubungsmittelkriminalität ist eine originäre zöllnerische Aufgabe, denn Drogen oder Grundstoffe werden in aller Regel nicht in der EU produziert. Deshalb müssen die Zollverwaltungen in dieser Aufgabe bestärkt werden; sie haben Mittel und Sachverstand, um der organisierten Drogenkriminalität zu begegnen.

Zöllner in Europa werden zuweilen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität Situationen ausgesetzt, wobei ihr Leben und ihre Gesundhei aufs Spiel gesetzt werden.

Deshalb sind Arbeitsverhältnisse und Mittel zu gewährleisten, die dieses Risiko aufs Leben und auf die Gesundheit reduzieren, und die Sicherheit der Zöllner schützen.

Das Ziel ist klar: Ein einheitlicher Zolldienst in Europa. Der Weg ist aufgezeigt: Einheitlich funktionierende Zollverwaltungen in Europa. Die Union des Finanzpersonals in Europa fordert einen Umbruch beim Zoll - damit Zöllner auch in Zukunft erfolgreich sein können!