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Spezifische Probleme der Steuerverwaltungen in Europa I. Seit mehr als acht Jahren gilt für den Handel im
EU-Binnenmarkt eine „Übergangsregelung" für die Erhebung der
Mehrwertsteuer. II. Experten gehen davon aus, dass in Europa schon 2005 über das Internet bis zu 7 % des Handels mit privaten Kunden abgewickelt werden, wobei es um Umsätze von 160 Milliarden Euro und für die EU um ein Verbrauchsteuervolumen von mindestens 25 Milliarden Euro geht. Liefe nur ein Teil am Fiskus vorbei, fehlten der Union allein dadurch zweistellige Milliardenbeträge. Der Steuerausschuss der Union des Finanzpersonals fordert die Kommission daher auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Regelungen geschaffen werden, die eine steuerliche Erfassung der Internet-Umsätze erlauben. Der im Juni vorgelegte Richtlinien-Entwurf ist bestenfalls
ein Anfang. Offen bleiben die zentralen Fragen, wie Online-Umsätze zu
kontrollieren sind und wie sichergestellt wird, dass sich Unternehmen aus
Nicht-EU-Staaten - wie vorgesehen - für Mehrwertsteuerzwecke in einem EU-Land
registrieren lassen. Da die Steuern im Privatkundengeschäft nicht mehr dort
anfallen, wo der Verbrauch stattfindet, sondern in dem Mitgliedstaat, in dem der
Anbieter seinen Sitz hat, müssen Länder mit hohen Mehrwertsteuersätzen
befürchten, dass sich die Geschäfte in Länder mit niedrigen Steuersätzen
verlagern. III. Der beim Gipfeltreffen im portugiesischen Feira zustande gekommene Formellkompromiss zur einheitlichen Besteuerung von Zinseinkünften, der die europaweite Abschaffung der Quellensteuer in 10 Jahren und stattdessen die Information der Finanzämter im Heimatland der Anleger über die Erträge aus Kapitalanlagen vorsieht, greift zu kurz. Er ist mit Ausnahmeregelungen durchsetzt und hat einen zeitlichen Horizont bis zum Jahre 2010. Bis dahin kann eine gerechte Erfassung der Kapitaleinkünfte in Europa nicht warten. Der Steuerausschuss der UFE appelliert an die EU-Regierungen, sich unverzüglich über gemeinsame Regelungen zur Zinsbesteuerung in der europäischen Union zu verständigen. Der Steuerausschuss der UFE bekräftigt nochmals das sogenannte „KO-Existenzmodell", dass entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber eine Mitteilungspflicht der Banken an die Wohnsitzfinanzämter vorsieht. IV. Nach den Plänen im politischen Raum wird das Bestimmungslandprinzip in absehbarer Zeit nicht durch das Herkunftslandprinzip abgelöst werden. Die mit dem Bestimmungslandprinzip einhergehenden Mehrwertsteuerbetrügereien werden also weiterhin möglich sein und sich noch ausweiten. Da das „Office de lutte anti-fraude (Olaf)" ausdrücklich den Auftrag hat, mit der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ernst zu machen, muss es entsprechend den Rahmenbedingungen personell auch dafür ausgestattet sein. Die drei für die Bekämpfung der Mehrwertsteuerbetrügereien zuständigen Mitarbeiter sind personell völlig unzureichend für die Bekämpfung einer so gefährlichen Form der Steuerkriminalität. Der Steuerausschuss der UFE fordert daher, die Zahl der bei Olaf für die Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung zuständigen Mitarbeiter an den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtet deutlich aufzustocken. V. Zur wirksamen Bekämpfung der europaweiten Steuerbetrügereien ist es notwendig, ein EDV-Informationssystem in allen Mitgliedstaaten nach gleichen Kriterien aufzubauen und über OLAF einen europaweiten direkten Informationsaustausch und Zugriff zu organisieren. VI. Die UFE fordert, dass die Vereinfachungsmaßnahmen, die beschlossen worden sind, um die Gründung von kleinen Betrieben zu erleichtern und sie steuerlich zu entlasten, keine neuen Betrugsmöglichkeiten eröffnen. Um solche Möglichkeiten zu vermeiden, ist es absolut notwendig, die Steuerverwaltungen in die Lage zu versetzen, die Steuerpflichtigen wirksam zu kontrollieren, um so zur Steuergerechtigkeit beizutragen.
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