Union du Personnel des Finances en Europe                                            
                                                        Union of Finance Personnel in Europe
                                                        L’Unione del personale delle finanze in Europa    
 

 

 

Spezifische Probleme der Steuerverwaltungen in Europa
(Beschluss des UFE-Steuerausschusses vom 6. September 2000)

I.

Seit mehr als acht Jahren gilt für den Handel im EU-Binnenmarkt eine „Übergangsregelung" für die Erhebung der Mehrwertsteuer.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird die Steuer dort erhoben, wo die Ware verbraucht wird, und nicht dort, von wo sie kommt. Dieses Bestimmungslandprinzip führt dazu, dass die Mehrwertsteuer des gesamten grenzüberschreitenden Handels in der Gemeinschaft nur unvollständig abgeführt wird, mit einem offiziell von der Kommission geschätzten Schaden von jährlich etwa 5 Milliarden Euro. Zudem werden die Unternehmen zu Vollstreckungsgehilfen der eifersüchtig auf ihre Einnahmen bedachten Finanzverwaltungen. Die Verbraucher haben kaum eine Chance, von den gewaltigen Mehrwertsteuerdifferenzen zwischen den Mitgliedstaaten zu profitieren. Vor allem kleine und mittlere Betriebe stöhnen unter der Last des Papierkriegs. In den Umfragen über Handelshemmnisse im Binnenmarkt rangiert die Mehrwertsteuer regelmäßig weit oben.

Die von der Europäischen Kommission vorgestellte „neue Strategie" zur Verbesserung der Mehrwertsteuervorschriften des Binnenmarkts ändert hieran wenig. Statt das Übel an der Wurzel zu packen und die Mehrwertbesteuerung auf das Herkunftsland der Waren und Dienstleistungen umzustellen, wird weiter an den Symptomen herumkuriert. Durch Verzicht auf den bisher gesetzlich vorgeschriebenen Steuervertreter, vereinfachte Verwaltungsverfahren und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug wird das Provisorium des Bestimmungslandprinzips zwar etwas angenehmer, bleibt aber bestehen. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Unternehmen werden nicht erheblich verringert, der Steuerbetrug in erheblichen Umfang wird weiterhin sehenden Auges in Kauf genommen.

Der Steuerausschuss der UFE fordert die Kommission daher auf, auf eine schnellstmögliche Einführung des Herkunftslandprinzips hinzuwirken.

Die UFE verlangt eine Harmonisierung der Besteuerungsgrundlagen der Betriebe in der Weise, dass diese auf europäischer Ebene identisch sind.

II.

Experten gehen davon aus, dass in Europa schon 2005 über das Internet bis zu 7 % des Handels mit privaten Kunden abgewickelt werden, wobei es um Umsätze von 160 Milliarden Euro und für die EU um ein Verbrauchsteuervolumen von mindestens 25 Milliarden Euro geht. Liefe nur ein Teil am Fiskus vorbei, fehlten der Union allein dadurch zweistellige Milliardenbeträge. Der Steuerausschuss der Union des Finanzpersonals fordert die Kommission daher auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Regelungen geschaffen werden, die eine steuerliche Erfassung der Internet-Umsätze erlauben.

Der im Juni vorgelegte Richtlinien-Entwurf ist bestenfalls ein Anfang. Offen bleiben die zentralen Fragen, wie Online-Umsätze zu kontrollieren sind und wie sichergestellt wird, dass sich Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten - wie vorgesehen - für Mehrwertsteuerzwecke in einem EU-Land registrieren lassen. Da die Steuern im Privatkundengeschäft nicht mehr dort anfallen, wo der Verbrauch stattfindet, sondern in dem Mitgliedstaat, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, müssen Länder mit hohen Mehrwertsteuersätzen befürchten, dass sich die Geschäfte in Länder mit niedrigen Steuersätzen verlagern.

III.

Der beim Gipfeltreffen im portugiesischen Feira zustande gekommene Formellkompromiss zur einheitlichen Besteuerung von Zinseinkünften, der die europaweite Abschaffung der Quellensteuer in 10 Jahren und stattdessen die Information der Finanzämter im Heimatland der Anleger über die Erträge aus Kapitalanlagen vorsieht, greift zu kurz. Er ist mit Ausnahmeregelungen durchsetzt und hat einen zeitlichen Horizont bis zum Jahre 2010.

Bis dahin kann eine gerechte Erfassung der Kapitaleinkünfte in Europa nicht warten. Der Steuerausschuss der UFE appelliert an die EU-Regierungen, sich unverzüglich über gemeinsame Regelungen zur Zinsbesteuerung in der europäischen Union zu verständigen. Der Steuerausschuss der UFE bekräftigt nochmals das sogenannte „KO-Existenzmodell", dass entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber eine Mitteilungspflicht der Banken an die Wohnsitzfinanzämter vorsieht.

IV.

Nach den Plänen im politischen Raum wird das Bestimmungslandprinzip in absehbarer Zeit nicht durch das Herkunftslandprinzip abgelöst werden. Die mit dem Bestimmungslandprinzip einhergehenden Mehrwertsteuerbetrügereien werden also weiterhin möglich sein und sich noch ausweiten. Da das „Office de lutte anti-fraude (Olaf)" ausdrücklich den Auftrag hat, mit der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges ernst zu machen, muss es entsprechend den Rahmenbedingungen personell auch dafür ausgestattet sein. Die drei für die Bekämpfung der Mehrwertsteuerbetrügereien zuständigen Mitarbeiter sind personell völlig unzureichend für die Bekämpfung einer so gefährlichen Form der Steuerkriminalität.

Der Steuerausschuss der UFE fordert daher, die Zahl der bei Olaf für die Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung zuständigen Mitarbeiter an den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichtet deutlich aufzustocken.

V.

Zur wirksamen Bekämpfung der europaweiten Steuerbetrügereien ist es notwendig, ein EDV-Informationssystem in allen Mitgliedstaaten nach gleichen Kriterien aufzubauen und über OLAF einen europaweiten direkten Informationsaustausch und Zugriff zu organisieren.

VI.

Die UFE fordert, dass die Vereinfachungsmaßnahmen, die beschlossen worden sind, um die Gründung von kleinen Betrieben zu erleichtern und sie steuerlich zu entlasten, keine neuen Betrugsmöglichkeiten eröffnen.

Um solche Möglichkeiten zu vermeiden, ist es absolut notwendig, die Steuerverwaltungen in die Lage zu versetzen, die Steuerpflichtigen wirksam zu kontrollieren, um so zur Steuergerechtigkeit beizutragen.