Union du Personnel des Finances en Europe                                            
                                                        Union of Finance Personnel in Europe
                                                        L’Unione del personale delle finanze in Europa    
 

 

 

Die Steuer- und Wirtschaftskriminalität
– ein Anschlag auf die soziale Gerechtigkeit:
eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft
(Beschluss des Komitees vom 7. September 2000)

I.

Die Steuer- und Wirtschaftskriminalität wächst in Europa in einem bedrohlichen Ausmaß. Sie wird immer stärker in den Formen der organisierten Kriminalität ausgeführt. Ihr unverzichtbarer Bestandteil ist die „Geldwäsche". Ihr Volumen wird auf bis zu 20 % der Bruttosozialprodukte der europäischen Staaten geschätzt.

Die Folge davon ist:

· Die Steuerbelastung gesetzestreuer Bürger wächst, weil Wirtschafts- und Steuerkriminalität die öffentlichen Haushalte zunehmend belasten.

· Die gesellschaftliche Solidarität wird gesprengt, wenn insbesondere die Arbeitnehmer bis an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit Abgaben belastet werden, während Steuerstraftäter und Wirtschaftskriminelle risikolos reiche Erträge einfahren können.

· Dies ist zugleich ein Anschlag auf die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Rechtsstaat schlechthin.

II.

Die Ursachen für diese bedrohliche Entwicklung sind vielfältig. Eine wesentliche Ursache ist jedoch seit langem bekannt: die „Misere" der europäischen Steuer- und Zollverwaltungen.

1. Hier wird ein gefährlicher Teufelskreis sichtbar: die meisten europäischen Einnahmeverwaltungen bauen „zur Haushaltssanierung" ihr Personal ab, während die Aufgaben dynamisch wachsen. So verkehrt sich die vermeintliche „Haushaltssanierung" in ihr Gegenteil und führt zu einer Krise der öffentlichen Haushalte.

2. Der Vollzug der Steuer- und Zollgesetze wird behindert durch gesetzliche Vollzugshindernisse. Ein prototypisches Beispiel ist das sog. „Bankgeheimnis", das die Ermittlungschancen der Finanzbehörden blockiert, das nicht die Bankkunden schützt, sondern ausschließlich die Steuerstraftäter deckt.

3. Die Globalisierung hat zu einer immer stärkeren Vernetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten geführt. Die Rechtsanwendung über die Grenzen hinweg ist immer komplizierter und undurchsichtiger geworden.

4. Der „Electronic-Commerce" erschwert, ja verhindert in einem überhaupt noch nicht abzusehenden Umfang die zutreffende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

III.

Eine besonders vorrangige Aufgabe der europäischen Politik ist es daher, die Einnahmeverwaltungen in Stand zu setzen, ihre bedeutsamen nationalen und europäisierten Aufgaben zu erfüllen. Die UFE fordert daher, unverzüglich eine politische Neuorientierung und einen Umbruch einzuleiten, insbesondere durch sieben Maßnahmen:

1. durch eine ausreichende sachliche und personelle Ausstattung der Einnahmeverwaltungen,

2. durch attraktive Arbeitsbedingungen und Leistungsanreize,

3. durch moderne EDV-Konzepte,

4. durch die Schaffung beruflicher Perspektiven. Hierzu sind zwei Elemente untrennbar miteinander verbunden:

· die Schaffung von attraktiven beruflichen Aufstiegschancen und

· die Aussicht auf eine Altersversorgung, die den Lebensstandard sichert. Insbesondere die anhaltende Diskussion um den Fortbestand der Alterssicherungssysteme gefährdet nicht nur die soziale Sicherheit, sondern auch Motivation und Leistungskraft der betroffenen Beschäftigten.

5. Als ein Beispiel für vollzugshemmende gesetzliche Vorgaben ist das Bankgeheimnis und die dadurch bewirkte unzureichende Erfassung der Zinseinkünfte bei grenzüberschreitender Auszahlung.

Die UFE appelliert an die EU-Regierungen, sich unverzüglich über gemeinsame Regelungen zur Zinsbesteuerung in der europäischen Union zu verständigen. Der Kompromiss von Feira greift zu kurz: er ist mit Ausnahmeregelungen durchsetzt und hat einen zeitlichen Horizont bis zum Jahre 2010. Bis dahin kann eine gerechte Erfassung der Kapitaleinkünfte in Europa nicht warten.

Die UFE bekräftigt nochmals das sog. „Koexistenzmodell", das entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber eine Mitteilungspflicht der Banken an die Wohnsitzfinanzämter vorsieht.

6. Die UFE fordert, die als Folge des Bestimmungslandprinzips ausgelösten Mehrwertsteuerbetrügereien wirksam zu bekämpfen durch eine personelle Aufstockung des „EUROPEAN ANTI FRAUD-OFFICE – OLAF". Die wenigen Mitarbeiter für die Bekämpfung der Mehrwertsteuerbetrügereien sind völlig unzureichend für die Bekämpfung einer so gefährlichen Form der Steuerkriminalität.

7. Im übrigen: Die Amts- und Rechtshilfe in Europa ist zu verstärken. Unumgänglich ist eine unbürokratische Amtshilfe auf der Ebene der Ermittlungsbehörden, d. h., die Ermittler müssen über die nationalen Grenzen hinweg tätig werden können. OLAF ist in diesem Bereich eine koordinierende Funktion zuzuweisen. Polizei, Zoll- und Steuerfahndung, bei denen ein Vorgang als erster aufläuft, müssen die anderen Ermittlungsorgane unverzüglich informieren unter Einschaltung von OLAF.

8. Nicht zuletzt ist es zur wirksamen Bekämpfung der europaweiten Steuerbetrügereien notwendig, ein EDV-Informationssystem in allen Mitgliedstaaten nach gleichen Kriterien aufzubauen und über OLAF einen europaweiten direkten Informationsaustausch und Zugriff zu organisieren.

IV.

Es ist fünf vor zwölf! Wenn nicht endlich durch ein Bündel aufeinander abgestimmter organisatorischer und personeller Maßnahmen die Steuer- und Zollverwaltungen in Europa in Stand gesetzt werden, ihre gewaltigen Aufgaben zu erfüllen, ist der Steuer- und Wirtschaftskriminalität weiter Tür und Tor geöffnet. Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität ist daher eine Herausforderung nicht nur für die europäische Finanzpolitik, sondern für Staat und Gesellschaft schlechthin.