Die Steuer- und Wirtschaftskriminalität
– ein Anschlag auf die soziale Gerechtigkeit:
eine Herausforderung für Staat und Gesellschaft
(Beschluss des Komitees vom 7. September
2000)
I.
Die Steuer- und Wirtschaftskriminalität wächst in Europa in
einem bedrohlichen Ausmaß. Sie wird immer stärker in den Formen der
organisierten Kriminalität ausgeführt. Ihr unverzichtbarer Bestandteil ist die
„Geldwäsche". Ihr Volumen wird auf bis zu 20 % der Bruttosozialprodukte
der europäischen Staaten geschätzt.
Die Folge davon ist:
· Die Steuerbelastung
gesetzestreuer Bürger wächst, weil Wirtschafts- und Steuerkriminalität die
öffentlichen Haushalte zunehmend belasten.
· Die gesellschaftliche
Solidarität wird gesprengt, wenn insbesondere die Arbeitnehmer bis an die
Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit Abgaben belastet
werden, während Steuerstraftäter und Wirtschaftskriminelle risikolos reiche
Erträge einfahren können.
· Dies ist zugleich ein Anschlag
auf die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Rechtsstaat schlechthin.
II.
Die Ursachen für diese bedrohliche Entwicklung sind
vielfältig. Eine wesentliche Ursache ist jedoch seit langem bekannt: die „Misere"
der europäischen Steuer- und Zollverwaltungen.
1. Hier wird ein gefährlicher Teufelskreis sichtbar: die
meisten europäischen Einnahmeverwaltungen bauen „zur
Haushaltssanierung" ihr Personal ab, während die Aufgaben dynamisch
wachsen. So verkehrt sich die vermeintliche „Haushaltssanierung" in
ihr Gegenteil und führt zu einer Krise der öffentlichen Haushalte.
2. Der Vollzug der Steuer- und Zollgesetze wird behindert
durch gesetzliche Vollzugshindernisse. Ein prototypisches Beispiel ist das
sog. „Bankgeheimnis", das die Ermittlungschancen der Finanzbehörden
blockiert, das nicht die Bankkunden schützt, sondern ausschließlich die
Steuerstraftäter deckt.
3. Die Globalisierung hat zu einer immer stärkeren
Vernetzung der wirtschaftlichen Aktivitäten geführt. Die Rechtsanwendung
über die Grenzen hinweg ist immer komplizierter und undurchsichtiger
geworden.
4. Der „Electronic-Commerce" erschwert, ja
verhindert in einem überhaupt noch nicht abzusehenden Umfang die
zutreffende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
III.
Eine besonders vorrangige Aufgabe der europäischen Politik
ist es daher, die Einnahmeverwaltungen in Stand zu setzen, ihre bedeutsamen
nationalen und europäisierten Aufgaben zu erfüllen. Die UFE fordert daher,
unverzüglich eine politische Neuorientierung und einen Umbruch einzuleiten,
insbesondere durch sieben Maßnahmen:
1. durch eine ausreichende sachliche und personelle
Ausstattung der Einnahmeverwaltungen,
2. durch attraktive Arbeitsbedingungen und
Leistungsanreize,
3. durch moderne EDV-Konzepte,
4. durch die Schaffung beruflicher Perspektiven. Hierzu
sind zwei Elemente untrennbar miteinander verbunden:
· die Schaffung von
attraktiven beruflichen Aufstiegschancen und
· die Aussicht auf eine
Altersversorgung, die den Lebensstandard sichert. Insbesondere die
anhaltende Diskussion um den Fortbestand der Alterssicherungssysteme
gefährdet nicht nur die soziale Sicherheit, sondern auch Motivation und
Leistungskraft der betroffenen Beschäftigten.
5. Als ein Beispiel für vollzugshemmende gesetzliche
Vorgaben ist das Bankgeheimnis und die dadurch bewirkte unzureichende
Erfassung der Zinseinkünfte bei grenzüberschreitender Auszahlung.
Die UFE appelliert an die EU-Regierungen, sich
unverzüglich über gemeinsame Regelungen zur Zinsbesteuerung in der
europäischen Union zu verständigen. Der Kompromiss von Feira greift zu
kurz: er ist mit Ausnahmeregelungen durchsetzt und hat einen zeitlichen
Horizont bis zum Jahre 2010. Bis dahin kann eine gerechte Erfassung der
Kapitaleinkünfte in Europa nicht warten.
Die UFE bekräftigt nochmals das sog. „Koexistenzmodell",
das entweder eine Quellensteuer von 20 % oder aber eine Mitteilungspflicht
der Banken an die Wohnsitzfinanzämter vorsieht.
6. Die UFE fordert, die als Folge des
Bestimmungslandprinzips ausgelösten Mehrwertsteuerbetrügereien wirksam zu
bekämpfen durch eine personelle Aufstockung des „EUROPEAN ANTI
FRAUD-OFFICE – OLAF". Die wenigen Mitarbeiter für die Bekämpfung
der Mehrwertsteuerbetrügereien sind völlig unzureichend für die
Bekämpfung einer so gefährlichen Form der Steuerkriminalität.
7. Im übrigen: Die Amts- und Rechtshilfe in Europa ist
zu verstärken. Unumgänglich ist eine unbürokratische Amtshilfe auf der
Ebene der Ermittlungsbehörden, d. h., die Ermittler müssen über die
nationalen Grenzen hinweg tätig werden können. OLAF ist in diesem Bereich
eine koordinierende Funktion zuzuweisen. Polizei, Zoll- und Steuerfahndung,
bei denen ein Vorgang als erster aufläuft, müssen die anderen
Ermittlungsorgane unverzüglich informieren unter Einschaltung von OLAF.
8. Nicht zuletzt ist es zur wirksamen Bekämpfung der
europaweiten Steuerbetrügereien notwendig, ein EDV-Informationssystem in
allen Mitgliedstaaten nach gleichen Kriterien aufzubauen und über OLAF
einen europaweiten direkten Informationsaustausch und Zugriff zu
organisieren.
IV.
Es ist fünf vor zwölf! Wenn nicht endlich durch ein
Bündel aufeinander abgestimmter organisatorischer und personeller Maßnahmen
die Steuer- und Zollverwaltungen in Europa in Stand gesetzt werden, ihre
gewaltigen Aufgaben zu erfüllen, ist der Steuer- und Wirtschaftskriminalität
weiter Tür und Tor geöffnet. Die Bekämpfung der Steuer- und
Wirtschaftskriminalität ist daher eine Herausforderung nicht nur für die
europäische Finanzpolitik, sondern für Staat und Gesellschaft schlechthin.
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