Das UFE-Präsidium hat am Wochenende in London die
Beschlüsse der EU-Finanzminister zur Zinsbesteuerung als einen richtigen, aber
nicht ausreichenden Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
Richtig sei das Ziel, nämlich die Banken in den EU-Staaten zu verpflichten,
über die Zinseinkünfte aus Konten von EU-Ausländern die
Wohnsitzfinanzbehörden zu unterrichten („Kontrollmitteilungen").
Jedoch: völlig unzureichend sei die zeitlich weit gestrecke Übergangsregelung:
als Vorstufe zur Einführung der Kontrollmitteilungen soll ab 2003 eine
Quellensteuer von 15 % - später 20 % - erhoben werden; erst ab 2010 (!) soll
der Informationsaustausch stattfinden.
Kritisiert hat das Präsidium die Absicht, die Einführung von
Kontrollmitteilungen davon abhängig zu machen, dass mit Drittstaaten, wie der
Schweiz, Andorra, den Kanalinseln usw., entsprechende Abkommen abgeschlossen
werden. Dieses insbesondere von Luxemburg durchgesetzte „Junktim" erwecke
den Eindruck, dass im Blick auf die besondere Schwierigkeit solch’ bilateraler
Verhandlungen eine längst überfällige Regelung auf den „St.
Nimmerleinstag" verschoben werden soll.
Dabei erinnert das UFE-Präsidium daran, dass Luxemburg mit der
amerikanischen Steuerbehörde (IRS) im November ein Abkommen
über Kontrollmitteilungen beschlossen hat und sich damit dem Druck des IRS
gebeugt hat. Dieses Abkommen muss – so das UFE-Präsidium – eine
Vorreiterrolle für den unverzüglich in Kraft zu setzenden
Informationsaustausch innerhalb der EU einnehmen.
Im übrigen hat das UFE-Präsidium die Forderung bekräftigt,
innerhalb der EU zumindest die Strukturen auch der direkten Steuern zu
harmonisieren.
„Steuerdumping in Europa behindert den freien und fairen
Wettbewerb. Dringend notwendig ist ein wirksamer Verhaltenskodex mit dem Ziel,
im Geiste der Gemeinschaft fairen steuerlichen Wettbewerb zu ermöglichen und
unfaire Praktiken auszuschalten".
Im übrigen gilt: eine handlungsfähige europäische
Steuerpolitik im Bereich der direkten Steuern wird es letztlich nur geben, wenn
die Entscheidungen mit Mehrheit oder qualifizierten Mehrheiten getroffen werden
können und das starre Einstimmigkeitsprinzip im Ecofin-Rat durchbrochen wird -
im Interesse einer handlungsfähigen europäischen Steuerpolitik.